Finanzbehörden und Finanzgerichte haben von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe erkennbar, die gegen dessen Richtigkeit sprechen, sind sie nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs berechtigt und verpflichtet, das Erbrecht und ggf. die Erbanteile selbst zu ermitteln.
mehrNeue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, sowie Beteiligungen an Investmentunternehmen sollen künftig auch international transparenter und steuerlich besser überprüfbar werden.
mehrÜbt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen einheitlichen Betrieb oder mehrere selbstständige Betriebe handeln.
mehrDie Bundesregierung will den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte aus digitalen Plattformen auf teilnehmende Drittstaaten ausweiten.
mehrDie Steuertermine des Monats August 2026 auf einen Blick.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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