Die steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder haben 2025 zu einem festgestellten Mehrergebnis von rund 11,2 Milliarden Euro geführt. Insgesamt wurden 139.205 Betriebe geprüft.
mehrDie Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben für elektronische Aufzeichnungssysteme umfassend überarbeitet. Die Neufassung betrifft insbesondere Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler und gilt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2029.
mehrDie Finanzverwaltung kann mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung gezielt umsatzsteuerliche Sachverhalte eines Unternehmens prüfen. Das Bundesfinanzministerium hat nun drei aktualisierte Vordruckmuster für die Anordnung, den Prüfungsbericht und dessen Übersendung veröffentlicht.
mehrArbeitgeber müssen die einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig an das Finanzamt melden. Für das Jahr 2027 hat das Bundesfinanzministerium nun das neue Vordruckmuster einschließlich der dazugehörigen Anleitung veröffentlicht.
mehrLange Zeit war klar, dass eine nach außen auftretende Gemeinschaft (z. B. eine Erbengemeinschaft) als Unternehmer gilt, wenn ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Gemeinschaft tatsächlich über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit verfügte. Doch der Bundesfinanzhof widersprach dieser Auffassung der Finanzverwaltung.
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